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Mitglied werden


Mitgliedsbeiträge

Selbständig = 15,00 € p. a.*
Angestellte Gesellen/Meister= 7,50 € p. a.*
in der Ausbildung= beitragsfrei*

*Bei einer Status-/Tätigkeitsänderung ist der VBS unverzüglich zu benachrichtigen, die Änderung gilt ab dem nächsten Jahr. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschriftauftrag einmal jährlich entrichtet (jeweils für das darauffolgende Jahr).

Der VBS kann nur objektiv und von Versicherern unabhängig sein, wenn die Finanzierung durch die Mitglieder selbst erfolgt.

Verwendung des Mitgliedsbeitrags

Die Beiträge dienen ausschließlich satzungsmäßigen Zwecken sowie der Deckung der Aufwandsentschädigungen und Verwaltungskosten.

Über die Beitragsordnung und ihre Änderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen.

  • Mitgliederbetreuung
  • Rahmenvertragsverhandlungen bzw. erstellungen
  • VBS-Aktuell Newsletter
  • Bürokosten z. B. Porto
  • Homepage
  • Bankgebühren z. B. bei Rücklastschriften
  • Sitzungen/Versammlungen

Die Mitgliederversammlung bestellt jeweils für zwei Jahre mindestens zwei Rechnungsprüfer bzw. einen Rechnungsprüfungsausschuss, der die Jahresrechnung prüft und darüber in der Mitgliederversammlung berichtet.